Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
1. Vertragsgegenstand
Der Nutzer, der im Besitz einer Fitness Treff Club Karte ist, hat das Recht, das Fitnessstudio – Der Fitness Treff, Am Kurpark 1, 15526 Bad Saarow zu nutzen einschließlich der Duschen und den Umkleidebereich. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Eine ausführliche Beratung über das Angebot, die Trainingsziele und ein Check-up wurden durchgeführt.
2. Benutzungsregeln – Die Hausordnung hängt im Studio aus
2.1
Die Benutzung der Fitnessgeräte ist nur erlaubt, wenn zuvor eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte durch einen Fitness-Trainer oder durch einen anderen hierfür geeigneten Mitarbeiter des Fitness Treffs erfolgt ist.
Änderungen des Kursplanes sind dem Studio jederzeit vorbehalten. Sonderkurse sind nicht im Beitrag enthalten.
2.2
Die Benutzung der Fitness-Geräte setzt voraus, dass der Nutzer gesund sowie in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage ist, das Training durchzuführen. Für das Vorliegen der gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen ist der Nutzer selbst verantwortlich. Die Aufklärung-, Beratungs- und Hinweispflichten des Fitness-Studios über die durch die Benutzung der Geräte entstehenden körperlichen Risiken für den Nutzer bleiben hiervon unberührt. Der Nutzer hat den Anweisungen der Fitness-Trainer und denen der übrigen Mitarbeiter des Fitness Treffs Folge zu leisten.
2.3
Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Fitnessstudio nur mit einer Genehmigung der Eltern nutzen.
2.4
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Dem Nutzer steht der Barbereich des Fitness Treffs gegen Zahlung der dort gültigen Preise zur Verfügung.
2.5
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Nutzers dienen und/oder Anabolika und sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen sowie jedwede Rauschmittel dürfen weder in das Fitness-Studio mitgebracht noch angeboten werden.
3. Öffnungszeiten
3.1
Die geltenden Öffnungszeiten werden im Studio angezeigt.
3.2
Bei dringenden Reparaturen oder zu besonderen Anlässen (z.B. Feiertage) können die Öffnungszeiten eingeschränkt oder das Fitness-Studio ganz geschlossen werden.
4. Monatliche Nutzungsgebühr
4.1
Die Nutzungsgebühr wird jeweils im Voraus am 1. eines jeden Monats unbar durch Bank-Lastschriftverfahren eingezogen, wofür dem Fitness Treff vom Nutzer eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt wird. Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten können bis Ende des 3. Quartals, des laufenden Vertrages, auf 12 Monate Laufzeit umgestellt werden. Das Mitglied bezahlt in diesem Fall im 4. Quartal die Differenz zur 12-monatigen Mitgliedschaft an das Studio.
4.2
Bei Zahlungssäumnissen wird für Mahnungen eine Mahngebühr, bei Lastschriftstornierungen die Stornierungsgebühr der Bank sowie die Storno-Gebühr für das entsprechende Schreiben erhoben.
4.3
Nach gemahntem Verzug von zwei Monatsbeiträgen wird der Vorgang automatisch an den zuständigen Anwalt übergeben.
Für den erhöhten Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug wird dem Nutzer zusätzlich eine Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Der Fitness Treff behält sich das Recht vor, die Gebühren der Restlaufzeit sofort einzuziehen.
4.4
Nach Ablauf der Erstlaufzeit erfolgt die jährliche Anpassung der Mitgliedsbeiträge um 1,-€ monatlich. Die Weitergabe einer Mehrwertsteueranhebung kann jederzeit erfolgen.
4.5
Eine mögliche Rabattierung wird nur mit Nachweis gewährt. Doppelrabattierungen werden nicht gewährt.
5. Die Fitness Club Karte
Die Nutzung des Fitness Treffs ist nur gegen Vorlage der Fitness Club Karte möglich.
5.1
Die Fitness Club Karte ist nicht auf Dritte übertragbar. Die Daten des Berechtigten der Fitness Club Card werden gespeichert. Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit kann der Nutzer für 5,- Euro eine neue Fitness-Club-Karte erwerben.
6. Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Nutzungsvertrag wird zunächst befristet auf 12 bzw. 24 Monate Laufzeit geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate zum vereinbarten Tarif, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Der zur außerordentlichen Kündigung führende wichtige Grund ist dem jeweiligen Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Nutzer hat den wichtigen Grund zusätzlich durch Vorlage von Attesten nachzuweisen. Bei Wohnungswechsel oder arbeitsbedingtem Umzug ist gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt (Gemeinde) ein sofortiges Auflösen des Vertrags zum Monatsende möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn der Wohnungswechsel/Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde, die mindestens 30 km entfernt liegt.
7. Vorübergehende Hinderung
Soweit der Inhaber der Fitness Club Card nur vorübergehend an der vertragsgemäßen Nutzung gehindert ist (z.B. Schwangerschaft, vorübergehende Erkrankung) und die vorübergehende Hinderung durch Bescheinigung/Attest nachweist, werden die sich aus diesem Vertrag ergebenden Nutzungsrechte vorübergehend ausgesetzt, beginnend ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Attests/der Bescheinigung bis zum Wegfall des Hindernisses. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich um diesen Zeitraum. Für die Dauer der nachgewiesenen/attestierten vorübergehenden Hinderung ist der Nutzer von der Zahlung des Nutzungsentgelts befreit.
8. Haftung
Die Teilnahme an den vom Fitness-Studio angebotenen Leistungen und die Gerätebenutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Bestehende gesundheitliche Beschwerden werden vom Nutzer eigenverantwortlich angegeben und beachtet. Der Fitness Treff haftet bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben (Kardinalpflichten) nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet Der Fitness Treff nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Im Falle höherer Gewalt ist die Haftung ausgeschlossen. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und insbesondere Bargeld wird keine Haftung übernommen.
9. Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Fitness Treff bearbeitet personenbezogene Daten des Nutzers unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Anschrift, Telefonnummer) werden vom Fitness Treff ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Fitness Treff ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies erforderlich ist, um die geschlossenen Verträge zu erfüllen.
10. Schriftformerfordernis, Schlussbestimmung
Alle Erklärungen, insbesondere Kündigungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Status-Änderungen müssen dem Fitness Treff umgehend angezeigt werden. (z.B. neue Adresse, Beendigung Schule/Lehre)